Der aufregendste Platz war schon immer in der Mitte!
Klasse A
Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtsbeschränkung
Voraussetzung:
Mindestalter:
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
24 Jahre bei Aufstieg von A1 auf A
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
21 Jahre für Trikes
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B/A1 voraus. )
Einschluss der Klasse:
AM, A1 und A2
Theoretische Ausbildung:
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 und Klasse A2 auf Klasse A:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers:
Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Klasse A2
Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
( Wir setzen aus Sicherheitsgründen die Kl. B / A1 voraus.)
Einschluss der Klasse:
AM, A1
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, A2, AM, L, T oder B):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
bei Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Minute
Autobahnfahrten: 2 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 1 Stunden á 45 Minuten
Für manches im Leben wird es wohl niemals eine App geben!
Klasse A1
Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Voraussetzung:
Mindestalter 16 Jahre
Die Ausbildung darf bereits ein 1/2 Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
kein Vorbesitz erforderlich
Einschluss der Klasse:
AM
Theoretische Ausbildung:
Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb:
12 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse M, S, L oder T):
6 x Grundstoff, zusätzlich 4x klassenspezifischer Stoff.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Minuten
Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Minuten
Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Minuten
Wie das erste Mal nur jedes Mal!
Schlüsselzahl ,,196"
Voraussetzung:
Mindestalter 25 Jahre
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis:
Klasse B (mindestens 5 Jahre)
Einschluss der Klasse:
Gleichzusetzen mit der Führerscheinklasse A1, jedoch kein Aufstieg auf höhere A Klassen möglich. Diese benötigen eine gesonderte Ausbildung.
Theoretische Ausbildung:
Theoretischer Unterricht 4 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Praktische Ausbildung:
Grundausbildung je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers, jedoch mindestens 5 Doppelstunden zu je 90 Minuten.
Grundfahraufgaben, innerhalb der Ortschaft, Landstraße und Autobahn