Du musst den Führerschein bei dem Amt ( Bezirksrathaus ) beantragen, bei dem du mit deinem Erstwohnsitz gemeldet bist.
Versuche bitte, die Antragsformalitäten so schnell wie möglich hinter dich zu bringen.
Die Bearbeitung kann unter Umständen bis zu 4 Wochen dauern.
Erst wenn der Führerscheinantrag genehmigt ist, bist du prüfberechtigt.
1. Mit 16,5 Jahren ( BF17 ) und mit 17,5 Jahren ( Reguläre Fahrerlaubnis ) kannst du dich in der Fahrschule anmelden.
2. 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters kannst du die theoretische Prüfung ablegen.
3. Einen Monat vor erreichen des Mindestalters kannst du die praktische Prüfung ablegen.
4. Die Fahrerlaubnis wird mit erreichen des Mindestalters ausgehändigt.
Für die Beantragung der Fahrerlaubnis benötigst du folgende Unterlagen:
1.Anmeldebescheinigung deiner Fahrschule
2. Sehtest
3.Bescheinigung über einen ,,ERSTE HILFE KURS’’
4. Ein Biometrisches Passbild
5. Personalausweis oder Reisepass
6.Bearbeitungsgebühr beim Amt ca. € 45,-
Zusätzlich beim fahren mit 17 Jahren ( BF17 )
1. Antrag BF17
2. Zustimmung der Erziehungsberechtigten BF17
3. Bearbeitungsgebühr
Achtung:
Das begleitende Fahren mit 17 Jahren ist nur in Deutschland und Österreich möglich. Fahrten in andere Länder der EU sind nicht erlaubt. Erst wenn du das Mindestalter ( 18 Jahre ) erreicht hast, bekommst du den Kartenführerschein. Mit diesem kannst du Europa weit fahren.
Download Merkblatt Führerschein beantragen PDF
Download Antrag BF17 PDF
Download Zustimmung der Erziehungsberechtigten BF17 PDF