Wer in Deutschland zu schnell fährt oder z.B.: über eine rote Ampel fährt und dabei erwischt wird, kassiert Punkte. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden je nach Schwere unterschiedlich geahndet.
Nicht jeder Verstoß führt zu Punkten in Flensburg. Es werden nur die Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von € 60,- mit Fahrverbot oder Straftaten eingetragen.
In der Anlage 13 Fahrerlaubnisverordnung stehen die Ordnungswidrigkeiten,
die zu Punkten führen.
Jeder hat Anspruch auf eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister in Flensburg.
Aus Gründen des Datenschutzes sind dabei gewisse Formalitäten zu beachten. Eine Auskunft ist nur schriftlich möglich.
in Identitätsnachweis erfolgt durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch gute Kopien des Passes ( Vorder- und Rückseite ).
Punkte: Verstoß:
1 Punkt Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot sowie Straftaten
3 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Es gibt drei Maßnahmen: Ermahnung, Verwarnung und Entziehung. Für das Ergreifen der Maßnahme kommt es dabei auf den Punktestand zum Zeitpunkt der Tatbegehung an. Die Punkte entstehen mit der Tatbegehung, wenn die Tat später rechtskräftig geahndet wird.
Punkte: Maßnahme:
4 bis 5 Ermahnung
6 bis 7 Verwarnung
ab 8 Entziehung
Die Fristen für eine Tilgung sind starr. Das bedeutet, dass die Tilgungsfristen nicht dadurch verlängert werden, falls ein weiterer Punkt hinzukommt.
Jeder Eintrag wird nach Ablauf der Frist automatisch getilgt.
Vergehen: Tilgungsfrist:
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2,5 Jahre
Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten 5 Jahre
Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre
Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre