Führerschein mit 17 ( BF17 )
Das begleitende Fahren mit 17 Jahren ermöglicht es dir, vor Erwerb des normalen Führerscheins praktische Fahrerfahrung in Begleitung einer erfahrenen Person zu sammeln.
Auch wenn du beim begleiteten Fahren erst ab 17 Jahren fahren darfst, kannst du die Ausbildung zum Führerschein mit 16,5 Jahren starten. Wenn du mit 16,5 Jahren den Führerschein anfängst, kannst du pünktlich zu deinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis in den Händen zu halten. Studien belegen, dass dadurch das Unfallrisiko der Fahranfänger, auch beim anschließenden eigenständigen Fahren, erheblich sinkt.
Was bedeutet begleitetes Fahren?
Begleitetes Fahren bedeutet, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag nur in Begleitung eines Erwachsenen Auto fahren darfst.
Diese Begleitperson muss namentlich in deiner Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Die Prüfungsbescheinigung ist nicht der reguläre Kartenführerschein.
Letzteren kannst du dir beim Erreichen deines 18. Geburtstags bei der Führerscheinstelle abholen.
Damit das Fahren mit Begleitperson seinem ursprünglichen Zweck treu bleibt, darf der Begleiter zudem nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut haben oder unter Drogeneinfluss stehen.
Du selbst darfst natürlich nur mit 0,0 Promille fahren!
Alle wichtigen Details zum begleiteten Fahren mit 17
Du darfst nur mit einer Begleitperson fahren.
Du darfst Kraftfahrzeuge, bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t (wie Klasse B) geführt werden ( keine Krafträder ).
Die Klassen AM und L sind eingeschlossen.
Fahrzeuge der Klasse AM und L darfst du auch alleine fahren.
Der Führerschein BF17 ist nur in Deutschland gültig.
( Ausnahme: Österreich )
Wenn du 18 Jahre bist bekommst du den normalen Führerschein ausgehändigt.
Es muss bei der Führerscheinstelle eine Ausnahmegenehmigung für die Teilnahme am Modellversuch beantragt werden.
Führerschein mit 17 Voraussetzungen für die Begleitperson
Bis zum 18. Lebensjahr darfst du nur mit einer Begleitperson fahren.
Als Begleitpersonen können dich ein oder mehrere Personen eintragen lassen, die mitfahren und dich begleiten.
Falls es sich bei der Begleitperson nicht um einen Erziehungsberechtigten handelt, muss deren Zustimmung eingeholt werden.
Die Begleitperson muss:
- Mindestens 30 Jahre alt sein.
- Seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
- Weniger als einen 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
eingetragen haben.
- Der oder Die Begleiter werden in der Prüfbescheinigung
Namentlich eingetragen.
Ausbildung und Prüfung BF17
Die Ausbildung und Prüfung für den Führerschein mit 17 Jahren entspricht der regulären Ausbildung.
Es müssen die gleichen Theorie- und Praxisstunden absolviert werden wie bei dem normalen Führerschein auch.
Die Prüfungen die abgelegt werden müssen, sind identisch wie bei dem regulären Führerschein.
Wenn Du mehr wissen möchtest, informieren wir Dich gerne.